Archiv

01.01.2008

Tätigkeitsnachweis für Tauchlehrer

Verfasst von Horst Neu
Kategorie Aktuelles

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass alle Tauchlehrer für Ihre Lizenzverlängerung jährliche Tätigkeitsnachweise (siehe VDST-Prüfer-Ordung) einreichen müssen.

Bei Nichtvorlage der Tätigkeitsnachweise können die Lizenzen nicht verlängert werden.

Tauchlehrer 1 senden ihre Tätigkeitsnachweise an den Landesausbildungsleiter.
Tauchlehrer 2 und 3 senden ihre Tätigkeitsnachweise an die Geschäftsstelle des VDST zu Händen von Frau Brigitte Berendt und eine Kopie an den Landesausbildungsleiter.

Das Formblatt könnt Ihr hier herunter laden und direkt im Word ausfüllen und ausdrucken:

Tätigkeitsbericht


Horst Neu
Vizepräsident Ausbildung & Breitensport